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Neue Betreiber im Marktstammdatenregister: Alles, was Sie zum Betreiberwechsel wissen müssen

    Der Wechsel eines Anlagenbetreibers im Marktstammdatenregister (MaStR) kann aus verschiedenen Gründen wie Verkauf des Hauses oder im Erbfall notwendig sein. Erfahren Sie, wie Sie diese Änderungen korrekt erfassen und was im Erbfall zu beachten ist.

    Inhaltsverzeichnis:

    1. Pflicht zur Meldung von Betreiberwechseln
    2. Identifikation des Anlagenbetreibers
    3. Wann und warum ein Betreiberwechsel gemeldet werden sollte
    4. Schritte zur Registrierung eines Betreiberwechsels
    5. Weitere Hinweise
    6. Wie vorgehen im Erbfall
    7. Abschlussbemerkungen

    Pflicht zur Meldung von Betreiberwechseln:

    Eine Änderung des Betreibers einer im MaStR gelisteten Anlage muss gemeldet werden. Dieser Artikel führt Sie durch den Prozess und bietet nützliche Links an.

    Identifikation des Anlagenbetreibers:

    Ein Anlagenbetreiber kann sowohl eine Einzelperson als auch eine juristische Einheit wie eine GmbH, GbR oder einen e.V. sein. Es ist wichtig, im MaStR die tatsächliche Kontrolle und das wirtschaftliche Risiko des Anlagenbetriebs zu bestimmen.

    Wann und warum ein Betreiberwechsel gemeldet werden sollte:

    Alle Betreiberänderungen, einschließlich des Wechsels, müssen im MaStR gemeldet werden. Gründe können sein: ein Verkauf, ein Erbe oder eine Unternehmensumstrukturierung. Dies gilt für alle Anlagentypen.

    Schritte zur Registrierung eines Betreiberwechsels:

    • Der neue Betreiber meldet sich im MaStR an und erhält eine MaStR-Nummer. Er erhält eine MaStR-Nummer, die mit den Buchstaben „ABR” beginnt.
    • Der neue Betreiber teilt dem bisherigen Betreiber seine MaStR-Nummer mit.
    • Der bisherige Betreiber initiiert den Wechsel im MaStR.
    • Der neue Betreiber bestätigt die Übernahme der Anlage.

    Weitere Hinweise:

    Nach Abschluss des Wechselprozesses im MaStR übernimmt der neue Betreiber alle Rechte und Pflichten. Es ist wichtig, den Wechsel auch dem Netzbetreiber und gegebenenfalls (bsp wenn ein KWK Zuschlag bezahlt wird) dem BAFA mitzuteilen.

    Wie vorgehen im Erbfall:

    Die Einspeisevergütung mit dem Netzbetreiber ist für 20 Jahre festgelegt – dies ist eine lange Zeit, in der auch unvorhergesehene Ereignisse wie ein Erbe eintreten kann.

    Im Falle einer Erbschaft, bei der eine Anlage vererbt wird, muss der Erbe sicherstellen, dass er sich ordnungsgemäß im MaStR als neuer Anlagenbetreiber registriert. Dies stellt sicher, dass alle energierechtlichen Meldepflichten eingehalten werden und es keine rechtlichen Konsequenzen gibt.

    Erst dann kann der Netzbetreiber auch die Auszahlung der Einspeisevergütung auf ein anderes Bankkonto veranlassen.

    Um wen Wechsel zu beschleunigen und auch die Einspeisevergütung reibungslos an den/die Erben auszahlen zu lassen, ist es sinnvoll den Zugang zum Marktstammdatenregister (Benutzername & Passwort) noch zu Lebzeiten zu dokumentieren und eine Vollmacht für Änderungen beim Netzbetreiber zu hinterlegen, da es bei diesem sonst – trotz Erbschein – Wochen bis Monate bis zu einer Bearbeitung dauern kann.

    Ich erteile meinem Ehemann / Sohn / meiner Frau / Tochter eine Änderungsvollmacht.

    Daten des Bevollmächtigten:
    Name:
    Adresse:
    Telefon:
    E-Mail:

    Unterschrift des Anlagenbetreibers.

    Die Vollmacht wird üblicherweise per E-Mail oder Post akzeptiert

    Die korrekte Registrierung von Betreiberwechseln ist entscheidend, um die energierechtlichen Meldepflichten zu erfüllen. Es ist wichtig, alle Schritte korrekt und zeitnah durchzuführen und sowohl im MaStR als auch bei anderen relevanten Stellen informiert zu sein.

    Hier können Sie den Betreiberwechsel im Marktstammdatenregister veranlassen: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Registrieren/BetreiberwechselRegistrieren

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