Zum Inhalt springen

News

Bifaziale Photovoltaik-Module: Revolution der Solarbranche oder teures Nischenprodukt?

    Bifaziale PV-Module, die Sonnenlicht von beiden Seiten sammeln, gewinnen an Popularität, da sie das Potenzial bieten, erheblich höhere Energieerträge zu liefern als herkömmliche monofaziale Module. Trotz der historisch höheren Kosten und Produktionsherausforderungen für bifaziale Technologien haben jüngste Innovationen die Kosten gesenkt und sie zu einer wettbewerbsfähigen Alternative gemacht. Diese Entwicklung, kombiniert mit der Fähigkeit der Module, sich an verschiedene Montageszenarien und Umgebungen anzupassen, weckt das Interesse der Industrie.

    Thermografie und Photovoltaik: Optimierung und Fehlererkennung

      Dieser Beitrag beschreibt die Vorteile und die Anwendung der Thermografie in der Überprüfung und Optimierung von Photovoltaik-Anlagen. Durch Infrarotaufnahmen können Leistungseinbußen und Defekte in PV-Anlagen sichtbar gemacht werden, wodurch Anlagenbesitzer, Verkäufer und Käufer optimale Erkenntnisse über den Zustand der Anlage gewinnen können.

      Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen: Bundesrat vereinfacht Verfahren

        Der Bundesrat hat kürzlich Änderungen des Strompreisbremsengesetzes gebilligt, die die Prozesse für den Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 50 Kilowatt vereinfachen. Dabei müssen Anträge vom Netzbetreiber innerhalb eines Monats bearbeitet werden, und dies gilt für Anträge, die bis zum 1. Juli 2024 eingereicht werden.

        Revolution bei der Solarenergie: Neue Steuervorteile für Photovoltaik-Anlagen ab 2023!

          Deutschland hat im Steuerjahr 2022/2023 umfangreiche steuerliche Änderungen für Photovoltaik-Anlagenbetreiber vorgenommen. Dies beinhaltet die Einführung eines Nullsteuersatzes und spezifische Steuerbefreiungen für gewisse Einkünfte aus Photovoltaik-Anlagen. Allerdings sind durch die Steuerbefreiung Kosten für den Kauf und Betrieb der Anlage nicht mehr steuerlich absetzbar. Es gibt zudem Unterschiede in der Behandlung je nach Anlagentyp und Größe sowie nach Gebäudetyp. Die Regelungen gelten rückwirkend für das Jahr 2022 und betreffen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Ehegatten-GbR.