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Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen: Bundesrat vereinfacht Verfahren

    Der Bundesrat hat kürzlich Änderungen des Strompreisbremsengesetzes gebilligt, die die Prozesse für den Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 50 Kilowatt vereinfachen. Dabei müssen Anträge vom Netzbetreiber innerhalb eines Monats bearbeitet werden, und dies gilt für Anträge, die bis zum 1. Juli 2024 eingereicht werden.

    Revolution bei der Solarenergie: Neue Steuervorteile für Photovoltaik-Anlagen ab 2023!

      Deutschland hat im Steuerjahr 2022/2023 umfangreiche steuerliche Änderungen für Photovoltaik-Anlagenbetreiber vorgenommen. Dies beinhaltet die Einführung eines Nullsteuersatzes und spezifische Steuerbefreiungen für gewisse Einkünfte aus Photovoltaik-Anlagen. Allerdings sind durch die Steuerbefreiung Kosten für den Kauf und Betrieb der Anlage nicht mehr steuerlich absetzbar. Es gibt zudem Unterschiede in der Behandlung je nach Anlagentyp und Größe sowie nach Gebäudetyp. Die Regelungen gelten rückwirkend für das Jahr 2022 und betreffen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Ehegatten-GbR.