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Solarpaket 1 im Bundestag

    Nach diversen Presseberichten fanden im Bundeskabinett am 16. August 2023 intensive Diskussionen über das “Solarpaket 1” statt, das ursprünglich schon vor der Sommerpause auf den Weg gebracht werden sollte.

    Der Bundesverband für Solarenergie (BSW-Solar) hat sich positiv zu diesem Vorhaben geäußert, wobei der geplante Abbau von administrativen Hürden besonders hervorgehoben wurde. Diese Maßnahme zielt darauf ab, eine breite Palette von Solarinstallationen, von kompakten Steckersystemen bis hin zu ausgedehnten Solarfeldanlagen, zu erleichtern. Carsten Körnig, der Hauptverantwortliche des BSW-Solar, betonte, dass solche Regelungsänderungen den Investitionsanreiz erhöhen und parallel dazu erhebliche Vorteile für den Umweltschutz bringen würden.

    Neben der allgemeinen Zustimmung gibt es jedoch auch konstruktive Kritik und zahlreiche Vorschläge zur Optimierung. Ein Hauptaugenmerk liegt auf der Beschleunigung der Photovoltaik-Integration im gewerblichen Sektor. Hierbei wies der Verband darauf hin, dass die steigenden Kapital- und Betriebskosten potenziell die Investitionsneigung dämpfen könnten. Als innovative Lösung hat der BSW-Solar “Resilienz-Boni” ins Spiel gebracht. Diese Boni sollen den Einsatz von in Europa produzierten Solarbauteilen fördern, um einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Produzenten aus Asien und den USA zu kompensieren.

    Auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) meldete sich zu Wort und äußerte frühere Bedenken gegenüber dem ursprünglichen Entwurf, da dieser zu stark auf Dachanlagen fokussiert war und größere Freiflächenanlagen vernachlässigte. Nach den jüngsten Überarbeitungen äußerte sich jedoch Robert Busch, Geschäftsführer des bne, anerkennend über die Integration von Energieerzeugung, Landwirtschaft und Naturschutz.

    In den weiterführenden Gesprächen wurden auch innovative Ansätze wie ein Opt-out-System für Solarparkflächen und vereinfachte Prozesse für Netzanschlüsse vorgeschlagen. Es bleibt abzuwarten, wie diese Vorschläge in die endgültige Gesetzgebung einfließen werden. Aber eines ist sicher: Die Notwendigkeit, den Ausbau der Solarenergie in der Region intensiv voranzutreiben, wird von vielen Akteuren stark betont.

    Basierend auf dem Bericht ergeben sich folgende geplante Änderungen für Photovoltaik:

    1. Erhöhte Wechselrichterleistung Die maximale Wechselrichterleistung bei Balkonkraftwerken soll eine Ausgangsleistung von bislang 600 auf bis zu 800 Watt bei einer Modulleistung von Max 2kWp erhöhen.
    2. Beschäftigung des Bundeskabinetts: Das Bundeskabinett wird das “Solarpaket 1” am Mittwoch prüfen, wonach es möglicherweise an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet wird. Bei Zustimmung könnte das Gesetz zum 1. Januar 2024 wirksam werden.
    3. Weniger Meldepflichten: Die Meldepflicht von Balkonkraftwerken beim Netzbetreiber wird abgeschafft. Stattdessen wird die Meldung an das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vereinfacht, wobei einige bisher erforderliche Daten entfallen.
    4. Verzicht auf digitalen Stromzähler: Stecker-Solaranlagen bis 800W könnten künftig bis zum Zählertausch durch den Netzbetreiber auch ohne digitalen Stromzähler betrieben werden. Wenn mehr Strom produziert als verbraucht wird, können alte Ferraris-Zähler rückwärts laufen.
    5. Beitrag zur Energiewende: Das Bundeswirtschaftsministerium betrachtet steckerfertige Solaranlagen als eine einfache Möglichkeit für Bürger, zur Energiewende beizutragen.
    6. Vereinfachter Aufbau von Großanlagen: Das Solarpaket plant auch, den Bau von großen Solaranlagen auf Ackerland und Feldern zu erleichtern.

    Die Änderungen zielen insgesamt darauf ab, die Installation und den Betrieb von Solaranlagen für Bürger und Unternehmen einfacher und attraktiver zu gestalten.

    Nachdem bereits in mehreren Schritten professionelle Aufdachanlagen mit Steuererleichterungen und Bürokratieabbau vereinfacht wurden, geht dieses Gesetz auf Micro Anlagen (Balkonkraftwerke) und Großanlagen bzw. Sonderanlagen ein.

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